top of page

BRM - AKP-REGELN


Artikel 1: Nur der Audax Club Parisien hat die weltweite Genehmigung für diese Veranstaltungen. Die ACP registriert alle Brevets. Jedes Brevet erhält eine Prüfnummer. Diese werden chronologisch nach Eingangszeitpunkt zugeordnet. Die ACP hat alle Brevets seit ihrer Gründung im Jahr 1921 registriert.

Artikel 2: Diese Brevets stehen allen Amateurradfahrern offen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zum Radsport und versichert. Jeder Fahrer unter 18 Jahren muss die Zustimmung seiner Eltern oder Erziehungsberechtigten haben.

Jede Form von muskelkraftbetriebenem Fahrzeug ist akzeptabel. Die einzige Bedingung ist, dass das Fahrzeug ausschließlich vom Fahrer angetrieben werden muss.

Artikel 3: Um an einem Brevet teilnehmen zu können, muss ein Fahrer ein Anmeldeformular ausfüllen und eine vom Veranstalter festgelegte Anmeldegebühr entrichten. In einigen Ländern muss ein Haftungsverzicht unterschrieben werden.

Artikel 4: Jeder Fahrer muss haftpflichtversichert sein, entweder durch eine Gruppenpolice oder durch eine Privatpolice.

Artikel 5: Während der Veranstaltung gilt jeder Fahrer als auf einer persönlichen Fahrt. Der Fahrer muss in Übereinstimmung mit allen geltenden Verkehrsregeln fahren und alle Verkehrszeichen beachten.

Die AKP, andere Organisatoren, AKP-Vertreter  und sein/ihr Verband können und übernehmen keine Verantwortung für Unfälle, die während eines Brevets auftreten können. Artikel 6: Für Nachtfahrten müssen die Fahrzeuge mit fest am Fahrzeug befestigten Vorder- und Rücklichtern ausgestattet sein. Die Beleuchtung muss jederzeit voll funktionsfähig sein (Ersatzleuchten werden dringend empfohlen; Ersatzbirnen sind erforderlich). Mindestens eines der Rücklichter muss sich im Dauerlichtmodus (und nicht im Blinkmodus) befinden. Fahrer, die nicht alle diese Anforderungen erfüllen, werden nicht zum Start zugelassen.

Die Beleuchtung muss von der Dämmerung bis zum Morgengrauen und zu allen anderen Zeiten bei schlechten Sichtverhältnissen (Regen, Nebel usw.) eingeschaltet sein. Jeder Fahrer, ob er in einer Gruppe oder alleine fährt, muss diese Anforderung vollständig erfüllen. Jeder muss sein Licht benutzen! Alle Fahrer müssen eine reflektierende Weste, Schärpe, einen Sam-Browne-Gürtel oder ein anderes Gerät tragen, das deutlich reflektierendes Material auf der Vorder- und Rückseite des Fahrers platziert.

Jeder Verstoß gegen diese Nachtfahrregeln führt zur sofortigen Disqualifikation des Fahrers.

Artikel 7: Jeder Fahrer muss autark sein. Auf der Strecke sind keine Follow-Cars oder Unterstützung jeglicher Art erlaubt. Persönliche Betreuung ist nur an Checkpoints erlaubt. Jeder Verstoß gegen diese Vorgabe führt zur sofortigen Disqualifikation.

Wenn der Organisator am Start Gruppen bildet, da jeder in seinem eigenen Tempo fährt, kann ein Fahrer die Gruppe jederzeit verlassen. Kein Fahrer kann als Gruppenleiter angesehen werden. Alle Erkennungszeichen (Trikot, Armbinde usw.) oder Titel (Road Captain) sind nicht erlaubt. Alle Fahrer müssen sich zivilisiert verhalten und alle geltenden Fahrzeugvorschriften, Gesetze und Vorschriften einhalten. Alle Fahrer sind verpflichtet, die örtlichen Gepflogenheiten in Bezug auf Anstand zu respektieren.

Artikel 8 : Am Start erhält jeder Fahrer eine Brevetkarte und ein Merkblatt, auf dem die Strecke und die Lage der Kontrollpunkte angegeben sind. Die Fahrer müssen auf der Strecke bleiben. Wenn ein Fahrer die Route verlässt, muss er an derselben Stelle auf die Route zurückkehren, bevor er weiterfahren kann, d.h. keine Abkürzungen oder Umwege von der Strecke, sofern nicht vom Veranstalter vorgegeben. Die Fahrer müssen an jedem Kontrollpunkt anhalten, um ihre Karte stempeln zu lassen. Organisatoren können auch unangekündigte Kontrollpunkte entlang der Route einbauen. So wird sichergestellt, dass alle auf der vorgeschriebenen Route bleiben.

Der Veranstalter muss die Brevetkarten des Audax Club Parisien oder die vom Audax Club Parisien genehmigten lokalen Brevetkarten verwenden.

Artikel 9: Organisatoren können Checkpoints einrichten, an denen kein Mitglied des Organisationspersonals anwesend ist. An diesen Checkpoints müssen die Fahrer ihre Brevetkarte in einer vom Veranstalter als Checkpoint festgelegten örtlichen Einrichtung, wie z. B. einem Lebensmittelgeschäft oder einer Tankstelle, abstempeln lassen. Zu den auf der Brevetkarte zu vermerkenden Checkpoint-Informationen gehören die Uhrzeit und das Datum der Durchfahrt (bei Brevets, die sich über 24 Stunden erstrecken).

Für unbemannte Checkpoints, an denen keine Möglichkeit besteht, einen Stempel zu bekommen (z. B. Ankunft mitten in der Nacht), kann der Fahrer entweder (1) eine Postkarte mit den Checkpoint-Informationen (Uhrzeit, Datum, vollständiger Name des Fahrers, und die Vereinszugehörigkeit des Reiters) an den Veranstalter des Brevets; oder (2) in ihre Brevet-Karte schreiben, dass sie Informationen von einem vorher festgelegten Orientierungspunkt oder Schild am Kontrollpunkt identifizieren und auch die Zeit und das Datum der Durchfahrt vermerken. Wenn der Fahrer eine Postkarte verschickt, sollte der Fahrer seine Brevetkarte in dem dafür vorgesehenen Feld für den Checkpoint: PC mit der Uhrzeit und dem Datum des Versands der Postkarte markieren. Der Veranstalter entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Option für einen bestimmten Kontrollpunkt zugelassen wird.

Fehlende Checkpoint-Stempel, fehlende Checkpoint-Zeiten oder Verlust der Brevetkarte (unabhängig davon, wie weit ein Fahrer in der Fahrt ist) führen zur Disqualifikation. Jeder Fahrer ist dafür verantwortlich, dass seine Brevetkarte an jedem Kontrollpunkt ordnungsgemäß ausgefüllt wird.

Artikel 10: Die Gesamtzeitlimits variieren für jedes Brevet je nach Distanz. Diese sind: (in Stunden und Minuten, HH:MM) 13:30 für 200 KM, 20:00 für 300 KM, 27:00 für 400 KM, 40:00 für 600 KM und 75:00 für 1000 KM.

Darüber hinaus müssen die Fahrer an jedem Checkpoint zwischen der Öffnungs- und Schließzeit des Checkpoints eintreffen. Diese Zeiten sind auf der Brevetkarte mit den Angaben zu den Checkpoints vermerkt. Die Fahrer müssen an jedem Checkpoint zwischen Start und Ziel ankommen, solange der Checkpoint geöffnet ist. Wenn ein Fahrer an einem Kontrollpunkt ankommt, nachdem dieser geschlossen hat und der Veranstalter der Fahrt davon überzeugt ist, dass die Verspätung des Fahrers auf etwas Unvorhergesehenes zurückzuführen ist, das außerhalb der Kontrolle des Fahrers liegt (z. B. Anhalten, um bei einem Verkehrsunfall oder einer Straßensperrung zu helfen). ), so kann der Fahrtveranstalter auf das verspätete Eintreffen des Fahrers an der Kontrolle verzichten und dem Fahrer die Weiterfahrt gestatten. Schlechte Fahrrad- oder Ausrüstungswartung, Müdigkeit, mangelnde Fitness, Hunger usw. sind nicht unvorhergesehen und liegen außerhalb der Kontrolle des Fahrers und dienen daher nicht als triftiger Grund für eine Verspätung. Vorbehaltlich des Vorstehenden führt das Nichterreichen aller Checkpoints zur Disqualifikation, selbst wenn das Brevet innerhalb des Gesamtzeitlimits absolviert wird.

Artikel 11: Jeglicher Betrug, Täuschung oder vorsätzlicher Verstoß gegen diese Regeln führt zum Ausschluss des Fahrers von allen von ACP gesponserten Veranstaltungen.

Artikel 12: Am Ziel muss der Fahrer seine Brevetkarte unterschreiben und an den Veranstalter zurücksenden. Die Brevetkarte wird dem Fahrer nach Überprüfung des Brevets und Vergabe einer Brevetnummer zurückgegeben. Bei Verlust einer Brevetkarte durch den Veranstalter erfolgt kein Ersatz für den Reiter.

Diese Brevets sind keine Wettkampfveranstaltungen, daher werden keine Fahrerklassifizierungen vorgenommen. Gedenkmedaillen für jedes Brevet sind käuflich zu erwerben. Wer eine Medaille erwerben möchte, sollte seine Brevetkarte entsprechend kennzeichnen. Die Bezahlung erfolgt im Ziel.

Artikel 13: Die Medaillen für den erfolgreichen Abschluss der Brevets sind: eine Bronzemedaille für 200 km, eine Silbermedaille für 300 km, eine zinnoberrote Medaille für 400 km, eine Goldmedaille für 600 km und eine Silbermedaille für 1000 km KM. Das Design der Medaillen ändert sich nach jedem PBP. Die Kosten für die Medaillen werden vom Veranstalter festgelegt.

Super Randonneur: Dieser Titel wird jedem Fahrer verliehen, der im selben Jahr eine Reihe von Brevets (200, 300, 400 und 600 km) absolviert. Für Träger dieses Titels gibt es auch eine Medaille. Fahrer sollten ihrem Brevet-Organisator unterstützende Unterlagen sowie die Zahlung vorlegen. Der Veranstalter kann die Medaille nach Überprüfung der Brevetnummern des Fahrers erhalten.

Artikel 14 : Ein Brevet muss alleine absolviert werden und darf nicht als Teilnahme an einer anderen damit verbundenen Veranstaltung gewertet werden.

Artikel 15 : Alle Animationen bezüglich der BRM in einem geografischen Gebiet, wie Klassifizierungen, Auszeichnungen, Herausforderungen usw., sowohl für die Fahrer als auch für die Vereine, liegen ausschließlich in der Zuständigkeit des ACP-Vertreters und seines Verbandes.

Artikel 16: Veranstaltungen des Veranstalters können nur in ihrem geografischen Gebiet im AKP-Kalender geplant werden, unabhängig davon, wo sich der Ausgangspunkt befindet.  Die Veranstalter müssen zwingend die Brevetkarte ihres eigenen geografischen Gebiets verwenden.  Ein Organisator (insbesondere ein Grenzklub) kann mit Zustimmung des AKP-Vertreters dieses geographischen Gebiets einmal im AKP-Kalender als „verbundener Organisator“ in einem anderen geografischen Gebiet erscheinen, wobei er formell zur Anwendung verpflichtet ist erster Unterabsatz dieses Artikels.

Artikel 17: Während der Teilnahme an einem Brevet akzeptieren die Fahrer die Veröffentlichung ihrer Identität und der erzielten Zeit in den von den Organisatoren veröffentlichten Ergebnissen.  Ihre Identität darf niemals zu kommerziellen Zwecken verwendet oder zu diesem Zweck an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 18: Jeder Reiter, der sich für ein Brevet anmeldet und ein Brevet startet, erklärt sich durch diese Maßnahmen mit Folgendem einverstanden: Jede Beschwerde oder Frage bezüglich eines Brevets oder seiner Organisation muss schriftlich innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung des Brevets beim Veranstalter eingereicht werden. Der Organisator prüft die Beschwerde und leitet sie mit einer Empfehlung zur endgültigen Entscheidung an die „Commission des Randonneurs“ des Audax Club Parisien für Frankreich oder an die für das Ausland zuständige ACP-Person vor Ort weiter.

Artikel 19 : Alle Fragen bezüglich der endgültigen Entscheidung werden an den Vorstand des Audax Club Parisien mit Organisator und ACP-Vertreter gerichtet  Empfehlungen. Der Vorstand des Audax Club Parisien ist der endgültige Schiedsrichter für alle auftretenden Beschwerden oder Fragen, die möglicherweise nicht ausdrücklich in diesen Regeln behandelt werden.

bottom of page